Über mich
Meine Vita
Dr. Sven Sudler
Ich bin bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt zugelassener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht mit Sozialrecht habe ich an der Justus- Liebig-Universität in Gießen absolviert. Nach dem Studium habe ich ein Semester an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer studiert.
Begonnen habe ich als Rechtsanwalt in einer Kanzlei mit Schwerpunkt Mietrecht in Bad Nauheim. Bereits mit meiner Anstellung in einer reinen Arbeitsrechtskanzlei in Frankfurt habe ich Kündigungsrechtsstreitigkeiten, Teilzeit-Anträge und Versetzungen bearbeitet.
In einer weiteren Kanzlei lag der Schwerpunkt auf kollektivrechtlicher Interessenvertretung. Zusammen mit Betriebsräten wurden Betriebsvereinbarungen gestaltet, oder im Rahmen von Interessenausgleichsverfahren und Einigungsstellenverfahren Betriebsänderungen gestaltet.
Im Jahr 2018 habe ich nach über achtjähriger Arbeit – neben zweitem Staatsexamen und beruflicher Tätigkeit – meine Dissertation mit dem Titel: „Die Feststellungsverfügung“ abgeschlossen. Ausgangspunkt und Schwerpunkt meiner Untersuchungen ist der Rechtsschutz im einstweiligen Verfügungsverfahren anlässlich bevorstehender Betriebsratswahlen.
Im März 2019 habe ich einen Aufsatz in einer Fachzeitschrift veröffentlicht, in dem ich weitere Anwendungsfälle für feststellende Verfügungen, so zum Beispiel bei Versetzungen, oder Betriebsänderungen, befürworte (Sudler, AuR 2019, 107, 110).
Mich freut besonders, dass meine Forschungen nicht nur im akademischen Bereich verblieben sind, sondern dass auch die Rechtsprechung meine Ergebnisse berücksichtigt, so zuletzt das Landesarbeitsgericht Hessen (Beschluss vom 25.02.2019, Az.: 16 TaBVGa 26/19; Geltendmachung von mitgliedschaftlichen Rechten von Betriebsratsmitgliedern im einstweiligen Verfügungsverfahren).
Meine Gedanken
Rechtsphilosophischer Ansatz
Die Leidenschaft für das Recht treibt mich an. Während meiner Schulzeit, in der Oberstufe, wurde ich erstmals mit den Grundlinien der Philosophie des Rechts (Hegel) vertraut gemacht, mit folgender Annahme, die mich seither begleitet:
„Der Wille ist der Boden des Rechts, welcher frei ist (…).“
So soll unsere Gesellschaftsordnung auf einem Vertragsmodell (Rechtsgeschäftslehre) beruhen. Dieser Gedanke ist Vielen geläufig durch Rousseaus volonté générale, dem Gesellschaftsvertrag.
Leider klaffen Theorie und Wirklichkeit in unserer Gesellschaft oft auseinander. Gerade in der Arbeitswelt werden Verträge oftmals nicht als Ergebnis ausgewogener vorangegangener Verhandlungen geschlossen, sondern vielfach vorformuliert gestellt. Umfangreiche Rechtsprechung ist hierzu ergangen, die Judikative hat ihre Rolle erkannt.
Aber auch im Betriebsverfassungsrecht halte ich es für falsch, den Betriebsrat als bloßen Vertragshelfer der Arbeitnehmer einzuordnen. Das Betriebsverfassungsrecht ist ein Ausfluss unseres Demokratieprinzips! Hierzu ist es aber unerlässlich, dass sich Menschen beteiligen, für dieses Ehrenamt kandidieren, einen gemeinsamen Willen formen als Boden des Betriebsverfassungsrechts.